Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Anschaffungen und Ausgaben bis zu einem Betrag in Höhe von 500,00 Euro besteht hiervon abweichend Alleinvertretungsbefugnis.