Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, vier stellvertretenden Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen der stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Zum Eingehen von Verbindlichkeiten über 500,00 DM bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.