Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.