Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird in vermögensrechtlichen Angelegenheiten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind befugt den Verein allein zu vertreten.