Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte über 5000,00 DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.