Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über EUR 1.500,00 sind für den Verein nur verbindlich, wenn hierzu die schriftliche Zustimmung des Vorstandes erteilt ist.