Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus vier Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000 EUR die Zustimmung des erweiterten Vorstands erforderlich ist.