Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnungsführer und dem Schriftführer. Je Zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb, der Belastung, dem Verkauf oder sonstigen Verfügungen über Gründstücke oder grundstücksgleichen Rechte, sowie zur Aufnahme von Darlehen von mehr als 5.000,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich