Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden gemeinsam.
Der Verein wird außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam.