Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
In finanziellen Angelegenheiten wird der Verein von dem Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassierer vertreten.