Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand bedarf zur Tätigung von einmaligen Ausgaben von über 1.500,00 DM der Zustimmung des Vereinsrates.