Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand kann über vorhandene Mittel bis zu 2.000,00 EUR und zusammen mit dem erweiterten Vorstand bis zu 4.000,00 EUR verfügen. Darüber hinaus bedarf es einer Entscheidung der Mitgliederversammlung.