Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Ältermann, dem 2. Ältermann und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Ältermann oder den 2. Ältermann zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 250,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Gesamtdirektion.