Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, Schatzmeister und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister oder durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Eine grundbuchliche abzusichernde Beleihung bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Ein evtl. Verkauf oder Teilverkauf des Guttemplerhauses einschließlich Grundstück kann nur durch die Mitgiederversammlung beschlossen werden und bedarf der Zustimmung des Deutschen Guttempler Ordens (I.O.G.T.) e.V. in Hamburg.