Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr als EUR 1.000,00 bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.