| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 1. stellvertretenden Vorsitzenden oder den 2. stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |