Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die im Einzelfall den Wert von 1.500,00 übersteigen, die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes erforderlich ist.