Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus die/der Vorsitzende,der/die stellvertretende Vorsitzende und sechs weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei einer die/der Vorsitzende oder eine der/die stellvertretende Vorsitzende sein muss.