Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als 5.000 € zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.