Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Schatzmeister darf Leistungen für den Verein je Geschäftsvorgang bis 2.500,00 EUR allein verfügen. Jedes andere Vorstandsmitglied darf bis zu 500,00 EUR allein verfügen.