Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein. Daneben vertreten der 1. und 2. stellvertretende Vorsitzende den Verein gemeinsam.