Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. Hinsichtlich Bankgeschäften und Finanztransaktionen vertritt jedes Vorstandsmitglied den Verein allein.