Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Gemeindevorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär, dem Kassenwart und vier Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden.