Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Je zwei Vorstandmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter, vertreten den Verein gemeinsam.