Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und drei weiteren Präsidiumsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder einen der Vizepräsidenten zusammen mit einem weiteren Präsidiumsmitglied.