Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und 5 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen der stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.