Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, zwei weiteren Stellvertretern und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.