Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Umfang von mehr als 1.000,00 € bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.