Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte ab 500,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR Wert bedürfen der Genehmigung des Gesamtvorstandes. Ausgaben über 1.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.