| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Der Vorstand ist berechtigt Einzelausgaben bis zu 4000,- € zu beschließen. Ausgaben über den Betrag hinaus, bedürfen einer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Laufende Ausgaben (z.B. Unterbringungskosten, Futterkosten, Tierarztkosten, Flugkosten, Fahrtkosten etc.) sind nicht davon betroffen. |