| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. |