| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und maximal vier Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird grundsätzlich gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit einem Betrag von mehr als 500,00 EUR verpflichten, müssen jedoch davon abweichend mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |