| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 3 weiteren Vorstandsmitgliedern und bis zu zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |