| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden sowie mindestens zwei und höchstens vier Vertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorsitzende ist berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein zu vertreten. |