| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus vier Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass dieser für Ausgaben ab einem Betrag von 1.000,01 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammllung bedarf. |