| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein vertreten.
Der Kassenwart kann den Verein nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
Rechtsgeschäfte, die zu einer Verpflichtung des Vereins über 2.000 Euro führen, bedürfen der Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder. |