| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, und dem Schatzmeister. Der Vorstand kann um bis zu vier Beisitzende erweitert werden. Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen jeweils einer Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender oder Schatzmeister sein muss. |