| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Landesvorsitzenden, dem 1. Stellvertretenden Landesvorsitzenden und sechs weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, unter ihnen müssen der Landesvorsitzende oder der 1. Stellvertretende Landesvorsitzende sein.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert bis zu 5.000 EURO inklusive Umsatzsteuer ist jedes Vorstandsmitglied alleinvertretungsberechtigt. |