| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Für Einzelgeschäfte, die einen Wert von 3.000,-Euro übersteigen ist ein Beschluss des Vereinsvorstands erforderlich. Für Einzelgeschäfte, die einen Wert von 6.000,- Euro übersteigen, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. |