| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden (zugleich SLG-Leiter), dem 2. Vorsitzenden (zugleich stellvertretender SLG-Leiter), dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden (zugleich SLG-Leiter) gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |