Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften über 3000,00 DM sind beide Vorstandsmitglieder nur gemeinsam vertretungsberechtigt.