| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Einzelne Ausgaben, die über 2.000 EURO hinausgehen, bedürfen eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses.
Einzelne Ausgaben, die über 20.000 EURO hinausgehen, müssen außerdem mit einfacher Mehrheit der Anwesenden von der Mitgliederversammlung bestätigt werden. |