| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000 Euro belasten, für Grundstücksverträge und für Arbeits-, Dienst- und Werkverträge und sonstige Aufträge braucht der Vorstand die vorherige Zustrimmung der Mitgliederversammlung im Rahmen der Vorhabens- und Wirtschaftsplanung. |