Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die*den Vorsitzende*n, ihre*seine Stellvertreter*in und die*den Kassierer*in vertreten.
Die*der Vorstandsvorsitzende*r und die*der stellv. Vorsitzende sind jeweils alleinvertretungsberechtigt.
Die*der Kassierer*in vertritt den Verein zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied