Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 1.000,00 EUR könnnen nur durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vorgenommen werden.