| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern, darunter die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter die Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende. |