| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzendendem, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Rechtsgeschäfte ab einen Geschäftswert von € 250,00 sind durch den Schatzmeister und einem weiteren Vorstandsmitglied zu genehmigen. Rechtsgeschäfte ab einen Geschäftswert von € 2500,00 sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder abgeschlossen werden. |