| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bildet der Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten. Der Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |