| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu drei Sprechern, dem Kassenwart, dem Schriftrführer und dem Vertreter der NAJU.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeden Sprecher oder Kasssenwart allein vertreten. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils zu zweit. |