| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende und Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |